Auf dem Weg zur Corona-Impfung. Geblitzt statt geimpft: 88-Jähriger rast mit 191 Sachen in Radarfalle

»Bischoffsheim – Geblitzt statt geimpft: Ein 88-jäh­ri­ger Elsässer ist mit 191 Stundenkilometern in eine Radarfalle gerast, wie die fran­zö­si­sche Polizei am Freitag mit­teil­te. Als die Beamten ihn nahe dem Ort Bischoffsheim anhiel­ten, begrün­de­te der Mann die mas­si­ve Geschwindigkeitsüber­tre­tung mit einem Corona-Impftermin, zu dem er sonst zu spät kom­men wür­de. Auf der Strecke waren maxi­mal 110 Stundenkilometer erlaubt.

Durch die Raserei ver­lor der Senior sei­nen Führerschein. Auch sein Auto wur­de vor­erst still­ge­legt, sodass er sei­ne Corona-Impfung nun zu einem spä­te­ren Termin nach­ho­len muss.«

Diese Meldung auf stuttgarter-zeitung.de vom 26.2. ist so illustriert:

8 Antworten auf „Auf dem Weg zur Corona-Impfung. Geblitzt statt geimpft: 88-Jähriger rast mit 191 Sachen in Radarfalle“

  1. 81 kmh zu viel, was macht es schon in die­sen Zeiten, drückt doch aus­nahms­wei­se mal ein ,oder bes­ser noch zwei Augen zu, lie­be Polizisten, es dient doch nun wirk­lich einer guten Sache, gell??

    1. Absurd, wegen der mini­ma­len Risikominimierung durch die Impfung so ein hohes Risiko ein­ge­gan­gen wird.

  2. Da hat die Lucy Recht, man muss in die­sen Zeiten halt unter­schei­den zwi­schen ech­ter und vir­tu­el­ler Gefahr.

  3. Wie gut, dass der 88-jäh­ri­ge Herr aus dem Elsass an die­sem Tag nicht geimpft wur­de, denn das Impfen gegen Coronaviren ist unnö­tig und gefähr­lich. Selbstverständlich, zu schnell fah­ren soll und darf er nicht. 

    Wie scha­de, dass die Beamten den Elsässer unweit von Bischoffsheim nicht anhiel­ten, um zu war­nen: "Sie soll­ten Ihren Termin absa­gen und sich auch spä­ter nicht gegen COVID-19 imp­fen las­sen, bit­te infor­mie­ren Sie sich das Impfung genann­te gen­the­ra­peu­ti­sche Experiment COVAX." 

    Garantenpflicht

    Garantenpflicht bezeich­net im Strafrecht die Pflichten, dafür ein­zu­ste­hen, dass ein bestimm­ter tat­be­stand­li­cher Erfolg nicht ein­tritt (ver­glei­che zum deut­schen Strafrecht § 13 StGB). Sie ist Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Unterlassens, soweit es sich um ein soge­nann­tes unech­tes Unterlassungsdelikt han­delt. Die ver­pflich­te­te Person heißt Garant. Die (Verletzung der) Garantenpflicht gehört zu den Rechtswidrigkeitsmerkmalen. 

    https://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

    "Des Weiteren kom­men für Polizeibeamte Körperverletzungsdelikte im Amt – gege­be­nen­falls mit Todesfolge – durch Verletzung ihrer Garantenstellung (§ 13 StGB) gegen die wei­te­re Praxis des Impfens ohne hin­rei­chen­de Aufklärung bei bestehen­dem Anfangsverdacht, dass die Impfung mehr Schäden – bis zu töd­li­chen Verläufen – anrich­tet als bis­lang kom­mu­ni­ziert, in Betracht." 

    https://2020news.de/generalstaatsanwalt-stuttgart-will-obduktionen-nach-impfungen-verhindern/

    1. Vielleicht hat­te der alte Herr den unter­drück­ten Wunsch, sich doch nicht imp­fen zu las­sen und lie­ber in den Tod zu fahren.

  4. Ob die Herren von der C‑Stapo jetzt hier ein Leben geret­tet oder gefähr­det haben.….?
    Ich wür­de eher mit so einem Tempo vor der Impfung flüchten.

  5. 88 Jahre alt, 191km/h – kein Geisterfahrer und ohne Unfall zum Stillstand gebracht!? Chapeau – ver­ehr­te Flics. Aber sei­ne "Ausrede" war auch unter aller Kanone, grot­tig, fast schon Mitleid erregend …

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