Die Kühbacher-Taktik zur Drosten-Dissertation

Update 18.12. Zum Hintergrund:

Kühbacher nutzt hier den Umstand, daß Dr. Weber öffent­lich behaup­tet hat­te, K. sage die Unwahrheit zu Drostens Pflichtexemplaren. Kühbacher geht davon aus, daß Weber das nur bele­gen kön­ne, wenn er die Aussage der Goethe-Universität bewei­sen kön­ne. Das wer­de aber nicht der Fall sein. Somit wäre eine Falschaussage der Hochschule erwiesen.

8 Antworten auf „Die Kühbacher-Taktik zur Drosten-Dissertation“

  1. Muhahaha.. Ein recht schar­fes zwei­schnei­di­ges Schwert… Auf die Antwort bin ich gespannt!

  2. Mal ange­nom­men, man bekä­me Drosten vor den Kadi, er wäre schul­dig, von was dann genau?

    Zitiere ich https://peds-ansichten.de/2020/05/christian-drosten-verantwortung-schweinegrippe-sanofi-glaxosmithkline-ehrung

    "Christian Drosten ist Opfer und Täter zugleich, er ist Opfer sei­nes eige­nen Tuns und über die Opfer-Täter-Rolle soli­da­ri­siert man sich mit oder ver­teu­felt ihn nun in der Öffentlichkeit. Das hält uns davon ab, das Wesentliche und das damit ver­bun­de­ne, höchs­te Potenzial für Veränderungen zu erken­nen und anzu­wen­den: Verantwortung."

    Wäre er nur gef*t wegen nicht Dr. sein? Und der Rest sei­ner Taten? Relativistisch Eichmann: Planung und Organisation vs. Infrastruktur und Durchführung. Oder was noch?

  3. Neben Kühbacher schlägt auch Kuhbandner wie­der zu: er nimmt die für den Lockdown aus­schlag­ge­ben­de 7. Ad-Hoc-Stellungnahme auseinander.
    https://www.heise.de/tp/features/Warum-die-Wirksamkeit-des-Lockdowns-wissenschaftlich-nicht-bewiesen-ist-4992909.html?view=print

    Aussage Leopoldina:
    "Die aktu­el­le Entwicklung der Coronavirus-Pandemie gibt Anlass zu gro­ßer Sorge. Trotz Aussicht auf einen bal­di­gen Beginn der Impfkampagne ist es aus wis­sen­schaft­li­cher Sicht unbe­dingt not­wen­dig, die wei­ter­hin deut­lich zu hohe Anzahl von Neuinfektionen durch einen har­ten Lockdown schnell und dras­tisch zu ver­rin­gern. Die Einführung des Lockdowns soll­te bun­des­weit ein­heit­lich in zwei Schritten erfol­gen. Ab dem 14. Dezember 2020 soll­te die Schulpflicht auf­ge­ho­ben und nach­drück­lich zur Arbeit im Homeoffice auf­ge­for­dert wer­den. Ab dem 24. Dezember 2020 soll­ten zusätz­lich alle Geschäfte schlie­ßen, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und ande­ren lebens­not­wen­di­gen Waren die­nen. Soziale Kontakte soll­ten auf einen sehr eng begrenz­ten Kreis redu­ziert werden."

    Ergebnis sei­ner Untersuchung:
    "Zusammenfassend basiert die Empfehlung eines har­ten Lockdowns in der 7. Ad-hoc-Stellungnahme auf kei­ner­lei belast­ba­ren wis­sen­schaft­li­chen Grundlage. Als Begründung der Notwendigkeit eines har­ten Lockdowns wird zum einen nur auf arbi­trä­re Einzelbeispiele ver­wie­sen, obwohl umfas­sen­de publi­zier­te Studien exis­tie­ren, wel­che die Wirksamkeit von Lockdowns grund­le­gend in Frage stellen.

    Zum ande­ren wird als Begründung auf Prognosen aus Modellierungsstudien ver­wie­sen, die aber auf nicht ver­läss­li­chen Daten basie­ren und von unrea­lis­ti­schen Modellannahmen aus­ge­hen. Es ist zum einen befremd­lich, dass eine wis­sen­schaft­li­che Fachgesellschaft eine der­art unwis­sen­schaft­li­che Empfehlung abgibt und damit die Prinzipien der wis­sen­schaft­li­chen Redlichkeit verletzt.

    Auch ist aus der Perspektive einer evi­denz­ba­sier­ten Medizin eine Verordnung von Maßnahmen durch Regierungen nur dann ver­tret­bar, wenn deren Wirksamkeit empi­risch belast­bar nach­ge­wie­sen ist, was im Falle eines Lockdowns nicht der Fall ist.

    Das ist umso frag­wür­di­ger, wenn mit einer Maßnahme gro­ße Kollateralschäden ver­bun­den sind, wie es bei Lockdowns der Fall ist."

Kommentare sind geschlossen.