"Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?"

derwesten.de ist "Eine Marke der FUNKE Mediengruppe". Das Zitat in der Überschrift weist auf das Niveau eines Artikels der Plattform vom 19.1. hin. Der Sportler bestrei­tet die Teilnahme an der Party, wird von sei­nem Verein Borussia Mönchengladbach aber "vor­sorg­lich" gesperrt. Natürlich war wie­der Denunziation im Spiel.

»Essen. Laute Musik, Alkohol, Wasserpfeife: Was nach einer wasch­ech­ten Party in Essen klingt, war tat­säch­lich eine – und sie fand in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit­ten wäh­rend des Corona-Lockdowns im Gebäude des Café Extrablatt am Baldeneysee statt.

Mehr als 20 Partygäste fei­er­ten in der Location am Baldeneysee. Darunter laut Medienberichten: Profifußballer Breel Embolo von Borussia Mönchengladbach. Embolo weist die Anschuldigung zurück – doch es gibt offe­ne Fragen.

Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?

Bereits gegen Mitternacht hat­ten Zeugen erst­mals die Polizei alar­miert, doch die Beamten fan­den vor Ort nur ein­zel­ne Personen vor – „kei­ne Hinweise auf eine gro­ße Party“, schrei­ben sie.

Ganz anders bei dem zwei­ten Einsatz: Gegen 2.30 Uhr dröhn­te den Beamten lau­te Musik und Stimmengewirr an dem Lokal an der Lanfermannfähre am Baldeneysee entgegen.

+++ Essen: Angriff auf Polizei! Unbekannte zün­den Streifenwagen an und bewer­fen Wache mit Steinen +++

Diese Szene bot sich den Beamten vor Ort

In dem Lokal bestä­tig­te sich die Vermutung: Insgesamt 23 Personen, davon 15 Frauen und 8 Männer im Alter zwi­schen 21 und 41 Jahre, fei­er­ten eine aus­ge­las­se­ne Party.

„Leere Gläser, alko­ho­li­sche Getränke, Wasserpfeifen, Snacks und eine Musikanlage ver­voll­stän­dig­ten das Bild einer aus­ge­las­se­nen Party“, schrei­ben die Beamten.

Dabei hiel­ten sie weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske.«

Verstießen die Beamten damit nicht gegen Vorschriften? Wurden die alko­ho­li­schen Getränke über Wasserpfeifen konsumiert?
Update: Inzwischen (Version 19.01.2021 um 21:39 Uhr) heißt der Satz: "Dabei hiel­ten die ver­meint­li­chen Partygäste weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske." Damit ent­fällt das Vorstehende.

»Bundesligaprofi Breel Embolo reagiert auf Vorwürfe

Ob er tat­säch­lich auf der Party in Essen gefei­ert hat, ist unklar. Breel Embolo sel­ber hat die Vorwürfe zurück­ge­wie­sen. Er schrieb am Montagabend auf sei­nem Instagram-Profil: „Ich bin in der Nacht auf Sonntag nach der Rückkehr vom Spiel in Stuttgart mit einem Freund nach Essen gefah­ren, um dort bei einem Kollegen Basketball zu schau­en.“ Das sei „in der heu­ti­gen Zeit ein Fehler“.

Zu den Vorwürfen, er habe an einer Party teil­ge­nom­men, sag­te der Bundesligaprofi: „Das ist eine fal­sche Darstellung. Die Wohnung, in der ich war, befand sich im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Lokals, in dem die­se Party stattfand.“

Borussia streicht Embolo aus Kader für Spiel gegen Bremen

Nur kur­ze Zeit nach­dem die Gerüchte um die Teilnahme Embolos auf­tra­ten, äußer­te sich sein Club Borussia Mönchengladbach auf Twitter und strich den Ex-Schalke-Stürmer aus dem Kader für das Spiel am Dienstag gegen Bremen.

„Borussia hat Breel Embolo vor­sorg­lich aus dem Kader für das mor­gi­ge Bundesligaspiel gegen Werder Bremen gestri­chen, nach­dem heu­te bekannt gewor­den ist, dass der Schweizer Nationalspieler mög­li­cher­wei­se gegen die Corona-Schutzverordnung ver­sto­ßen hat“, schrieb der Verein bei Twitter.

Polizei bestätigt Aussagen des Fußballers nicht

Die Polizei bestä­tig­te die Darstellung Embolos gegen­über DER WESTEN nicht. Sie sag­te auf Anfrage, dass sie einen ent­schei­den­den Hinweis gege­ben habe. „Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit einem Sportereignis eini­ge Stunden zuvor“, hat­te es am Montag in einer Pressemitteilung der Polizei gehei­ßen. Ob damit das am Samstag statt­ge­fun­de­ne Spiel VfB Stuttgart gegen Borussia Mönchengladbach (2:2) gemeint ist, bei dem Embolo rund 60 Minuten auf dem Platz stand, ist unklar.

Aus „Persönlichkeitsgründen“ nen­ne die Polizei kei­ne Namen, einen Polizei-Einsatz „in unmit­tel­ba­rer Nachbarschaft“ des Extrablatt habe es aber nicht gege­ben, so der Polizeisprecher weiter.

Ebenfalls unklar ist, ob der Verantwortliche des Lokals von der Veranstaltung wuss­te, konn­te die Polizei am Montag nicht sagen. Gegenüber der „WAZ“ ver­nein­te der Betreiber dies. Gegen alle Gäste hat die Polizei Anzeige erstat­tet und einen Platzverweis ausgesprochen.

Illegale Party in Gelsenkirchen

Auch in Gelsenkirchen muss­te die Polizei bei einer ille­ga­len Party am Wochenende ein­grei­fen. Am Sonntag gegen 17 Uhr stie­ßen die Beamten in einer Wohnung an der Hülsmannstraße auf rund 60 Feiernde.

Die Polizei stell­te die Personalien aller Anwesenden fest und erteil­te ihnen Platzverweise. Auch sie erhal­ten eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung. (vh, nk, pg)«

8 Antworten auf „"Essen: Heftiger Anblick nach Corona-Party – auch ein Profisportler unter den Gästen?"“

  1. "Verstießen die Beamten damit nicht gegen Vorschriften? Wurden die alko­ho­li­schen Getränke über Wasserpfeifen konsumiert?"

    Was sol­len die­se bei­den Sätze aussagen?

    Wieso soll­ten sich Beamte vor­schrifts­wid­rig ver­hal­ten haben?

    Seit wann wer­den Getränke aus Wasserpfeifen konsumiert?

    Ich schät­ze die Artikel hier durch­aus, aber bei die­sem fra­gen ich mich schon was die Aussage ist.

    1. @Anfreas
      Es geht um den Bezug.
      Weder alko­ho­li­sche Getränke noch Wasserpfeifen sind ein Indiz für ver­bo­te­ne Parties, und ver­mut­lich waren es nicht die Polizisten, die wie beschrie­ben die Abstände nicht ein­hiel­ten und kei­ne Masken trugen.

      1. @Rasso: Vermutungen, Indizien, Interpretationen .….vder Artikel hier ist kein Stück bes­ser als das was er, wenn man das denn her­aus­le­sen kann, kritisiert.

        Schade.

        1. @Andreas: Es geht hier um mehr als den blo­ßen Inhalt der Meldung. Neben der nahe­zu lächer­li­chen Art und Weise, wie kleins­te Vorfälle der­zeit zuhauf hoch­ge­spielt wer­den, zeigt dies hier mei­ner Meinung nach nur noch die als idio­tisch zu bezei­chen­de Arbeitsweise der Journalisten. Wir nähern uns dabei lang­sam Methoden, wie es sie in Deutschland schon ein­mal nach 1932 gege­ben hat.

          Ich habe bei tagesschau.de eine Woche lang Artikel auf (Un)Wahrheit, Verängstigung, Panikmache etc. untersucht.
          Es ist fast uner­träg­lich, was da jeden Tag für ein Mist geschrie­ben und gleich­zei­tig alles an wesent­li­chen Informationen ver­schwie­gen wird. 

          aa hat mein Medien-Tagebuch und darf es ver­öf­fent­li­chen, wenn er möchte.

          Im Kontext lese ich es übri­gens genau­so wie aa: Die Polizisten hat­ten (beim Schreiben) weder Masken auf noch hiel­ten sie sich an die Abstandsregelungen. Es ist auch kein Indiz für eine Feier, wenn Polizisten, lee­re Gläser, alko­ho­li­sche Getränke, Wasserpfeifen und wei­te­res vor­fin­den – wohl dann schon eher, wenn die Gäste alko­ho­li­sert waren und es dort roch wie in einer Schicha-Bar. Das stand aber nicht in dem Artikel.

          Jetzt ver­stan­den?

          Schnell mal einen Artikel über etwas voll­kom­men Uninteressantes "raus­rot­zen" – wie immer ohne Sinn und Verstand, um ein bischen mitzuhetzen!

          1. Jetzt muss ich mich erst­mal ent­schul­di­gen dass ich nicht gleich den Originalartikel gele­sen habe: da steht klar und deutlich:
            "Dabei hiel­ten die ver­meint­li­chen (?) Partygäste weder Abstände ein, noch tru­gen sie eine Maske."
            Also ist defi­ni­tiv nicht die Polizei gemeint sor­ry. Oder wur­de der Artikel nach­träg­lich geän­dert? Mich wun­dert mitt­ler­wei­le nix mehr…

            1. @Rasso: Tatsächlich steht jetzt (Version 19.01.2021 um 21:39 Uhr) die­ses Zitat. Ich schwö­re, das war heu­te mit­tag anders. Werde ver­su­chen, das zu belegen.

    2. @Andreas
      "Wieso soll­ten sich Beamte vor­schrifts­wid­rig ver­hal­ten haben?"

      Siehe den Kommentar wei­ter unten von mir.

  2. Tja, wie immer war wohl der Polizeieinsatz klar rechtswidrig.
    Die Zeitung hat­te näm­lich ver­ges­sen zu schrei­ben, dass es sich bei den bei­den "Partys" um Versammlungen nach Grundgesetz Artikel 8 gehan­delt hat.
    Diese kann die Polizei nicht ver­bie­ten, kei­ne selt­sa­men Hygienevorschriften ver­lan­gen, nicht ein­schrän­ken und nicht ohne trif­ti­gen Grund ein­fach auf­lö­sen. (Ruhestörung kann es ja nicht gewe­sen sein, sonst hät­te es der Zeitungsjournalist geschrieben.)

    Daher wer­den sowie­so alle Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Versammlungsteilnehmer ein­ge­stellt. Gegen die Polizei soll­ten alle Teilnehmer Strafanzeige stel­len und eben­so Dienstaufsichtsbeschwerten gegen alle Polizisten, die an dem Einsatz betei­ligt waren.

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