Grusel in Drittem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Bundeskabinett hat den Entwurf die­ses Gesetzes gebil­ligt. Das Gesundheitsministerium teilt dazu mit:

»Die Regelungen im Überblick:
Impfprogramme wer­den vorbereitet
In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sol­len nicht nur Versicherte, son­dern auch Nichtversicherte einen ent­spre­chen­den Anspruch haben kön­nen, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vor­sieht. Die Rechtsverordnung kann für die ent­spre­chen­den Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digi­ta­le Einreiseanmeldung
Die bis­lang vor­ge­se­he­nen Regelungen zum Reiseverkehr wer­den für den Fall einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite ange­passt. Eine digi­ta­le Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten ver­ord­net wer­den, um eine bes­se­re Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zustän­di­gen Behörden zu ermöglichen…

Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
Der Begriff des Risikogebiets wird legal­de­fi­niert. In die­sem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künf­tig aus­ge­schlos­sen sein, wenn der Absonderung eine ver­meid­ba­re Reise in ein Risikogebiet zugrun­de liegt.

Weiterentwicklung der ver­wen­de­ten Surveillance-Instrumente
Damit wei­te­re wis­sen­schaft­li­che Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewon­nen wer­den kön­nen, sieht das Gesetz neu­ar­ti­ge Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Im Sinne einer effi­zi­en­ten Nutzung der vor­han­de­nen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modi­fi­ziert, um pati­en­ten­na­he Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 ein­set­zen zu kön­nen und bei Bedarf auch Kapazitäten der vete­ri­när­me­di­zi­ni­schen Labore abru­fen zu kön­nen.«

Hier gibt es den voll­stän­di­gen Text. Weitere Einschätzungen folgen.

2 Antworten auf „Grusel in Drittem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

  1. Einiges was noch kommt könn­te sich nicht mal Attila Hildmann ausdenken..

    Mittlerweile gibt es hier (Heidelberg) in der Uniklinik nicht mal pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung ohne Coronatest.

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