Das Bundeskabinett hat den Entwurf dieses Gesetzes gebilligt. Das Gesundheitsministerium teilt dazu mit:
»Die Regelungen im Überblick:
Impfprogramme werden vorbereitet
In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.
Bessere Nachverfolgung des Infektionsgeschehens durch digitale Einreiseanmeldung
Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen…
Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert. In diesem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.
Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente
Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente beim Robert Koch-Institut vor.
Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV‑2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.«
Hier gibt es den vollständigen Text. Weitere Einschätzungen folgen.
Einiges was noch kommt könnte sich nicht mal Attila Hildmann ausdenken..
Mittlerweile gibt es hier (Heidelberg) in der Uniklinik nicht mal professionelle Zahnreinigung ohne Coronatest.
Ich finde, es genügt schon fast, Seite 3 zu lesen:
»C. Alternativen: Keine«