»Soweit möglich stellen die Impfzentren sicher, dass die Patientenaufklärung in Form von (mehrsprachigen) Aufklärungsbögen und die Aushändigung der Einwilligungserklärungen in ausreichend zeitlichem Abstand vor der Verimpfung erfolgt. Dies geschieht durch entsprechende Bereitstellung der Materialien für die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie durch die Ausstattung der niedergelassenen Ärzteschaft.«
Das ist zu lesen in der "Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen
(Stand 27.11.2020)" des NRW-Gesundheitsministeriums. Zu erfahren ist auch, daß der wichtigste Impfstoff zuvor in speziellen Apotheken "aufbereitet" werden muß.
»Die Aufbereitung des BioNTech-Impfstoffs erfolgt in steril herstellenden Apotheken. Nach bisherigen Informationen werden an die Impfstoffe besondere Anforderungen gestellt, die über die Arzneimittelherstellung in diesen Apotheken qualitätsgesichert gewährleistet werden können.«
Bundeswehr in Pflegeheimen
"Insbesondere" soll die Bundeswehr in Richtung Pflegeheime in Marsch gesetzt werden:
»Der Einsatz der Bundeswehr kommt insbesondere für die Registrierung der Impflinge sowie zur Unterstützung der mobil aufsuchenden Impfteams in Betracht. Ihre Beauftragung erfolgt über Amtshilfeersuchen der Kreise/kreisfreien Städte unter Einbeziehung der Bezirksregierungen…
Nach der Nationalen Impfstrategie von BMG, RKI und PEI (Stand 6.11.2020) sollen in der ersten Phase des Impfens aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Menge an Impfdosen sehr enge Priorisierungen realisiert werden. Aus diesem Grund sind hier Impfungen von vulnerablen Personen sowie von Angehörigen des medizinisch-pflegerischen Bereichs vorzusehen. In dieser Phase wird ein Schwerpunkt auf den aufsuchenden Impfungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens liegen müssen (vordringlich Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser) – bei parallelen Impfungen in den Impfstellen.«
Massenimpfung ab Mitte 2021
»Mit weiter steigender Anzahl zur Verfügung stehender Impfstoffe und Impfdosen sowie der Weiterentwicklung der Impfstoffe (bspw. hinsichtlich Lagerbarkeit) ist das Impfgeschehen auf die Bevölkerung auszudehnen. Der Schwerpunkt des Impfgeschehens wird in dieser Phase in den Regelversorgungsstrukturen erfolgen (insbesondere durch Hausarztpraxen und durch Betriebsärzte). Inwiefern in dieser Phase ergänzend der Fortbetrieb von Impfzentren erforderlich ist, muss zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden.«
Wie so oft: Vielen Dank für den Hinweis durch einen Leser!
Die Impfzentren werden leerstehen, genauso wie viele Testzentren. Die Menschen sind nicht so dumm, wie die Politiker glauben. Ich kann nur hoffen, dass es dann keine direkte oder indirekte Impfpflicht gibt. Dann werden die Proteste eskalieren.
Doch, die Menschen sind (leider) genauso dumm, wie die Politiker nicht glauben, sondern wissen.
Andernfalls wären wir nicht da angelangt, wo wir uns gerade befinden.
Es wird eine indirekte Impfpflicht geben. Die Airlines führen sie mit dem CommonsPass bereits ein. Eventveranstalter wollen nachziehen. Arbeitgeber dürfen teilweise Auskunft verlangen. Und durch das 'Bevölkerungsschutzgesetz' wird das Nachweisen von Impfung und Gesundheitszustand auch verpflichtend, wenn man aus Risikogebieten einreist.
"Bundeswehr in Pflegeheimen"
Ganz toll, dann kann Opa, der den Krieg noch erlebt hat, gleich wieder "Krieg" erleben. Ich dachte, man will die Risikogruppen schützen und nicht nochmal extra traumatisieren.
Man kann nur hoffen , das sie sich mit der Kohle zufrieden geben- wie bei der App- aber ich befürchte Schlimmeres. Das sind einfach Menschenversuche.
Re Impfung und Risiken, hier unsere kleine Debatte ueber die 'Sitzung 29', Wodarg's Syncytin Risiko
https://corodok.com/gericht-muenster-maskenpflicht/#comment-5148
Hier kann man sich ein Video ansehen, in dem der Ablauf der Impfung in einem Impfzentrum ( wie Ulm ) beschrieben wird.
https://m.youtube.com/watch?v=Yrsh0TXxr9Q
Ich werde mich widersetzen und je mehr das tun, umso unmöglicher wird es. Gemeinsam sind wir stark.
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- Diakonie kritisiert Behörden –
20.12.2020 21:03 Uhr
ZDF heute
Impf-Einwilligung vorab: Aufklärung fehlt
Lukas Wilhelm mit Material von dpa
Seit rund zwei Wochen liegen in Pflegeheimen Impf-Einwilligungen aus. Noch vor der europaweiten Zulassung des Corona-Impfstoffs. Die Diakonie kritisiert dies scharf.
(…) Hochbetagte über 80 und Pflegekräfte sollen ab dem 27. Dezember zuerst gegen das Coronavirus geimpft werden.
Damit hat Spahn den Startschuss für die sogenannten Impf-Teams gegeben, die bundesweit die Bewohner von Pflegeheimen durchimpfen sollen. (…) Die Teams besuchen die Bewohner der Einrichtungen und impfen alle, die sich damit einverstanden erklären und gesund genug sind.
Einwilligungs-Bögen wurden bereits ausgeteilt
Bei den Einverständniserklärungen drückt das Bundesgesundheitsministerium besonders aufs Tempo. Bereits vor rund zwei Wochen gab ein Vertreter des Ministeriums im Rahmen einer internen Beratungsrunde von Pflegeverbänden die Empfehlung, Impf-Einwilligungen zusammen mit schriftlichen Informationen in den Heimen zu verteilen.
Diese Formulare liegen seitdem in vielen Pflegeheimen zur Unterschrift aus. ZDFheute liegen sie im Original vor. Bewohner können dort bereits jetzt – vor der Zulassung des Impfstoffs – ihre Einwilligung erteilen. "Hochproblematisch" findet das die Referatsleiterin für Altenhilfe und Pflege der Diakonie Deutschland, Heike Prestin.
"Es wurden Unterschriften eingesammelt für einen Impfstoff, der noch gar nicht zugelassen ist." (Heike Prestin, Diakonie Deutschland.)
Bevollmächtigte spielen entscheidende Rolle
"Diese Vorab-Einwilligungen reichen nicht aus. Es ist wichtig, dass vor der Impfung ein Arzt über Risiken und Nebenwirkungen des Impfstoffs im persönlichen Gespräch aufklärt, erst dann müssen sich die Bewohner entscheiden", erklärt Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen.
Komplizierter wird es, wenn Pflegeheimbewohner dement sind und einen Bevollmächtigten haben. Dieser Bevollmächtigte trifft dann die Entscheidung, ob der Bewohner geimpft wird. Die Aufklärung durch einen Arzt muss dann allerdings ebenfalls im persönlichen Gespräch stattfinden, erklärt Schraml, der auch als Hochschullehrer für Pflegerecht tätig ist.
Die Impf-Einwilligung hat eine entscheidende Klausel
In den Einwilligungs-Bögen, die in den Pflegeheimen herumliegen, geben die Patienten oder die Bevollmächtigten allerdings, wenn sie unterschreiben, an, dass sie schon mit einem Arzt über Risiken und Nebenwirkungen gesprochen hätten. Dort heißt es: "Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die Möglichkeit zu einem ausführlichen Gespräch mit meiner Impfärztin/meinem Impfarzt."
Fakt ist jedoch. In den vergangenen Wochen gab es weder eine Zulassung des Impfstoffs, noch waren Impf-Teams in den Pflegeheimen vor Ort. Demnach kann bislang keine Beratung stattgefunden haben.
Durchführung der Impfung ist Ländersache
Das Bundesgesundheitsministerium teilte zu diesen Fragen schriftlich mit, dass dem Ministerium bislang nicht bekannt sei, ob bereits Einwilligungs-Bögen in Pflegeinrichtungen ausliegen. Die konkrete Durchführung der Impfung sei Sache der Gesundheitsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Eine ärztliche Aufklärung müsse vor der Impfung jedoch unbedingt vor Ort und mündlich erfolgen.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfung-pflegeheim-100.html
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Diakonie Deutschland
Heike Prestin, Referatsleitung Altenhilfe, Pflege, Hospiz
diakonie.de/zentrum-gesundheit-rehabilitation-und-pflege
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KSB – Bundesverband derkommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen
Prof. Dr. jur. Alexander Schraml wird neuer BKSB-Vorsitzender
bksb.de/wp-content/uploads/bksb-internet/Aktuelles/BKSB-Presse/20201112-Vorstandswahlen_Professor-Schraml-wird-neuer-Vorsitzender-des-BKSB-aktuell.pdf
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