"Deutschlands größtes Kaufhaus darf vorläufig wieder öffnen: Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass dass KaDeWe an der Tauentzienstraße nicht an die 800-Quadratmeter-Obergrenze für den Einzelhandel gebunden ist. Gleiches gilt für die Filialen von Karstadt und Kaufhof in Berlin. Begründet wurde diese Entscheidung mit einer Ungleichbehandlung der Warenhäuser gegenüber den Malls, die der Senat unter Auflagen von der Regelung ausgenommen hatte." meldet heute der Tagesspiegel
Makaber liest sich die Begründung des Gerichts:
"Da im Bauplanungsrecht ein Einzelhandelsbetrieb ab einer Verkaufsfläche von 800 qm als großflächig gelte, sei es nicht zu beanstanden, dass der Verordnungsgeber der Corona-Eindämmungsverordnung diesen Wert herangezogen habe. Ab dieser Größe sei typischerweise von einem breiteren Warensortiment und einer höheren Angebotsattraktivität auszugehen, sodass auch mit einem größeren Kundenzustrom zu rechnen sei. Dies zu verhindern, sei wegen der noch nicht beherrschten Pandemie ein legitimes Anliegen des Verordnungsgebers. Die Verkaufsflächenbeschränkung sei zur Erreichung dieses Ziels auch geeignet und erforderlich. Die maßgebliche Bestimmung der Corona-Eindämmungsverordnung greife jedoch in gleichheitswidriger Weise in die Berufsausübungsfreiheit der Antragstellerin ein. Denn dafür, dass Einkaufszentren (sog. Malls) von der Verkaufsflächenbeschränkung ausgenommen seien und Kaufhäuser nicht, sei ein sachlicher Grund nicht ersichtlich. Malls und Kaufhäuser unterschieden sich nicht im Hinblick auf die Breite ihres Warensortiments und ihre Anziehungskraft auf Kunden, sodass eine unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt sei." Link
Vgl. dazu unten die Entscheidung des gleichen Verwaltungsgerichts zum Demonstrationsrecht.