Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google

Ist es eine gute Entscheidung aus fal­schen Gründen, wor­über rnd.de am 10.2. unter obi­gem Titel berichtet?

»München. Das Landgericht München hat eine Kooperation zwi­schen dem Bund und dem Internetkonzern Google zu einem Gesundheitsportal vor­läu­fig unter­sagt. Die Richter gaben am Mittwoch zwei Anträgen auf einst­wei­li­ge Verfügungen gegen die Bundesrepublik, ver­tre­ten durch das Bundesgesundheitsministerium, und den US-Konzern im Wesentlichen statt, wie das Gericht mit­teil­te. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht wer­te­te die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung bewir­ke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale. Der Medienkonzern Hubert Burda Media hat­te über eine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, geklagt.

Burda sah Position geschwächt – und bekam Recht

Bei der Kooperation geht es um dies: Bei Google-Suchanfragen etwa zu Krankheiten oder Beschwerden wird bei den Ergebnissen pro­mi­nent eine Infobox des Portals gesund.bund.de ange­zeigt, das vom Bundesgesundheitsministerium ver­ant­wor­tet wird. Im November stell­te Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zusammenarbeit mit dem US-Internetkonzern vor. Verlage wie Burda sehen dar­in ihre Position geschwächt und befürch­ten Nachteile, weil sie auch Gesundheitsportale im Portfolio haben.«

3 Antworten auf „Kartellverstoß: Vorläufiges Aus für Gesundheitsportal von Bund und Google“

  1. Die kapi­ta­lis­ti­sche Oligarchie bil­det eben auch kei­nen mono­li­thi­schen Block, son­dern ist nur im Kampf gegen die Massen ver­eint, wäh­rend sich ihre Vertreter unter­ein­an­der nicht "das Schwarze unter den Fingernägeln" gönnen.

    In die Kerben muss man schlagen!

  2. wie­so klagt der kon­zern, bei dem spahns göt­ter­gat­te lob­by­ist ist, gegen die regierung???
    nebel­ker­ze? ablenkungsmanöver?

  3. … um der­zeit kei­ne nega­ti­ve Presse zu erhalten?

    Streit um Gesundheitsportal des Bundes Google zieht Beru­fung vor dem OLG Mün­chen zurück
    09.04.2021

    Erst sah es danach aus, als ob sich der Rechtsstreit zwi­schen einem Medienkonzern und Google wegen eines Online-Portals des Gesundheitsministeriums in die Länge zie­hen könn­te. Doch es kommt nun anders.
    https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/google-bundesgesundheitsministerium-online-portal-journalismus-gesundheit-wettbewerb-klage-kartellrecht-berufung/

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