Das berichtet focus.de am 13.3.:
»Im Kampf gegen die Pandemie greift der Staat tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein, für viele bedeuten die Maßnahmen zum Infektionsschutz eine Art Berufsverbot. Ein Musiker klagte vor dem Landgericht Stuttgart auf Entschädigung – und verlor. Doch die FOCUS Online vorliegende Urteilsbegründung lässt aufhorchen…
Ganz am Ende der Urteilsbegründung, auf Seite 13, löst sich der Stuttgarter Richter vom konkreten Streitfall und stellt allgemeine Überlegungen zur Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes an. Dieser Paragraf ermächtigt die Behörden, zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten „Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen zu beschränken oder verbieten“…
Zweifel an Verhältnismäßigkeit bestimmter Maßnahmen
Das Landgericht Stuttgart schreibt: Sofern in der Rechtsliteratur „Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der hier in Rede stehenden Maßnahme“ geltend gemacht würden und dabei ein Verstoß gegen Artikel 80 des Grundgesetzes angemahnt werde, könne „man diese Auffassung durchaus teilen“.
Das Gericht bezieht sich dabei explizit auf einen Aufsatz des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Hans-Jürgen Papier in der Deutschen Richterzeitung. Er trägt den Titel „Freiheitsrechte in Zeiten der Pandemie“.
In dem Text habe Papier die Frage aufgeworfen, „ob die Eingriffe in Eigentum und Berufsfreiheit … nicht durch gesetzliche Entschädigungsregelungen von Verfassungs wegen auszugleichen wären“.
Dann folgt der zentrale Satz des Stuttgarter Urteils: „Dem tritt das hier entscheidende Gericht bei.“…
Trotz seiner offenkundigen verfassungsrechtlichen Bedenken hat der Richter den Fall nicht nach Karlsruhe weitergeleitet. Grund: Für seine Entscheidung im konkreten Fall kam es nicht darauf an, ob die Corona-Verordnung verfassungsgemäß ist oder nicht. Er hatte nur zu prüfen, ob es derzeit eine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Entschädigung von Lockdown-Opfern wie Martin Kilger gibt. Da dies nicht der Fall ist, wies er die Klage des Musikers ab…
Anwalt des Klägers: Fall muss Karlsruhe vorgelegt werden
Kilgers Rechtsanwalt Niko Härting aus Berlin kritisierte diese Entscheidung gegenüber FOCUS Online hart: „Ein Gericht, das ein Gesetz für verfassungswidrig hält, muss den Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Dies steht so in Artikel 100 Grundgesetz.“ Dass dies vom Stuttgarter Gericht nicht gemacht wurde, sei „vollkommen unverständlich“…
Möglicherweise dient der Fall des Musikers Martin Kilger als konkrete Vorlage für eine höchstrichterliche Entscheidung. Der Musiker zu FOCUS Online: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen.“«
Dann wird sich wohl die Harbarth-Clique ja jetzt staatrechtlich dirigierend einschalten können und den gewünschten Weg aufzeigen können?
Ja, auch das Bundesverfassungsgericht ist keine sichere Instanz mehr. Heute besteht wie nie zuvor seit WK II die reale Gefahr, dass von Seiten der Exekutive Druck ausgeübt und diesem nachgegeben wird.
Wie konnte es so weit kommen?
Offenbar wird unsere augenblickliche Regierung von einer unheiligen Allianz zweier Gruppen gebildet bzw. gestützt, deren Kurzschluss die ganze über uns hereingebrochene Katastrophe verursacht: Da gibt es (1) zum einen die Clique der Pharmalobbyisten um Jens Spahn, Herrn Drosten, Herrn Lauterbach, Herrn Merkel usw. (2) Und da sind zweitens die globalistischen Resetter wie Gates, Rockefeller, Klaus Schwab usw., denen sich Frau Merkel angeschlossen hat.
Die erste Gruppe ist nicht ideologisch, sondern nur gierig unterwegs, und nutzt Gesetzeslücken zur Selbstbereicherung. Die zweite Gruppe ist viel gefährlicher, weil einer menschenfeindlichen Ideologie verpflichtet; sie hebelt das Grundgesetz aus und handelt verfassungswidrig.
Jede Gruppe für sich allein hätte noch nicht geschafft, was zur Zeit läuft. Zusammen aber ruinieren sie unsere Wirtschaft, unsere Gesellschaft und unseren Staat.
@Law rules, es ist nicht ganz so schlimm, denn es ist eigentlich nur Harbarth allein. Die anderen Richter und Richterinnen sind dieselben wie immer.
Die sind eigentlich gar nicht das Problem, obwohl ich denen auch nicht traue.
Toll – und warum ignoriert der Knilch dann seine eigenen Erkenntnisse und Ausführungen? Juristischer Doppeldenk.
Es gibt ja übrigens auch noch 16 Landesverfassungsgerichte. Warum die wenig bis gar nicht bemüht werden, obwohl es hier um Landesverordnungen geht und in den meisten Landesverfassungen auch noch einmal zusätzlich zum GG angegriffene Grundrechte verbrieft sind, ist mir ebenfalls etwas schleierhaft.
Ich glaube zwar auch nicht, dass die anders entscheiden würden, als das Harbarth'sche Großindustrieverfassungsgericht – aber hielte es dort wenigstens für nicht vollkommen aussichtslos. Jenes von Thüringen hatte ja immerhin, wenn auch nur aus formalen Gründen, eine komplette Verordnung für nichtig und verfassungswidrig erklärt.
Und auch hier die Frage, die ich mir stelle: Warum stößt da der juristische Widerstand jetzt nicht massiv strafrechtlich rein? Alle "Maßnahmen", die in dieser Zeit durchgeführt wurden, erfolgten ohne Rechtsgrundlage. Das heißt (m. E.), massenhafte Fälle staatlicher Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Nötigung usw.
@ , vielleicht hilft das weiter – ich kopier das mal von den Rechtsanwälten für Aufklärung rein:
"Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte gegründet
Es tritt ein für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Handeln des Staates. Zugleich versteht es sich als Ansprechpartner und Stimme der Kolleginnen und Kollegen in der Justiz, deren Arbeit und Unabhängigkeit durch anderslautende politische Vorgaben unter Druck ist."
https://netzwerkkrista.de/2021/03/11/den-rechtsstaat-verteidigen-netzwerk-kritische-richter-und-staatsanwaelte-gegruendet/
und daraus folgte sogleich mehr Druck auf Karlsruhe:
"Der Richter Dr. Pieter Schleiter hält die deutsche Pandemie-Politik für verfassungswidrig.
Dr. Pieter Schleiter hat nun eine samt Anhang knapp 400 Seiten starke Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht."
https://nichtohneuns-freiburg.de/berliner-richter-reicht-verfassungsbeschwerde-in-karlsruhe-gegen-deutsche-pandemie-politik-ein/
Ich sehe das wie Weimar – das (beides) ist so schlecht nicht. Je höher die Instanz desto besser – und mit DEM Empfehlungsbrief! Zudem ist Härting kein schlechter Rechtsbeistand.
Gewaltenteilung sieht man heute nützt nicht viel, bzw es ist nur eine formale, scheinbare.
Im 3. Reich waren es 'Faschisten' im Volk, bei den Richtern, Volksvertretern, Ministern, Militärs, Wirtschaftsbossen, Akademikern…
Heute suchen wir nur noch eine passende Bezeichnung…nicht weil 'Faschisten' nicht mehr treffend wäre…
Allerdings scheint mir der Dilettantismus und Unprofessionalität, das Fehlen der 'handwerklichen' Qualität, heute noch unbegreiflicher.
https://lobbypedia.de/wiki/Markus_Kerber
Aya Velasquez hat gerade die E‑Mails geleakt, die das berüchtigte BMI-Papier begleiteten. Sie nennt es einen Staats-Streich. Ich würde sagen, CDU/CSU-Putsch
https://twitter.com/aya_velazquez/status/1371084169216995330
https://www.faz.net/aktuell/politik/wolfgang-schaeuble-will-friedrich-merz-als-cdu-vorsitzenden-17148240.html
https://www.rnd.de/politik/schauble-warnt-vor-rache-wirtschaftsflugel-stellt-bereits-forderungen-4F4276UUK4NDO2KP6EEWYHXALY.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/markus-kerber-seehofers-mann-fuer-die-heimat‑1.3928045
@B.M.Bürger: Was soll da geleakt sein? Und was neu??
Also, jetzt wollt ich gerade mal sagen 'Hey, ich spendier mal einen Musikhinweis' – https://m.soundcloud.com/iemj/alexandre-tansman-rapsodie‑h – Alexandre Tansman 'Rapsodie Hebraique'…
Und beim posten hier ist mir aufgefallen, der Bezug ist gar nicht hier, sondern auf Corona-Transition: https://corona-transition.org/prozentrechnen-sollte-man-konnen sowie https://corona-transition.org/geimpfte-in-israel-haben-eine-40-mal-hohere-mortalitat-als-ungeimpfte .
Hab's wieder gefunden, Bezug war doch auf corodok, aber es war ein Kommentar: https://corodok.com/neue-impfnebenwirkungen-beobachtung/#comment-28272
Hm, wenn ich das als Nicht-Jurist richtig verstehe, dann heult da zwar der Anwalt des Klägers rum, aber eigentlich hat er den Fehler gemacht, seine Anklage auf die falschen Paragraphen zu berufen (nur Schadensersatz für die Maßnahmen), anstatt gleich die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen in Frage zu stellen. Der Richter hat ihm quasi in der Urteilsbegründung einen Hinweis gegeben, wie der Kläger seiner Meinung nach eher zu Recht kommen könnte.
Manche Leute scheinen ein Landgericht mit dem "Jüngsten Gericht" zu verwechseln in Ihrem Anspruch.
Die Klage von Härting kennt ja keiner hier. Ich halte für nahezu ausgeschlossen, dass er den Verfassungsbezug NICHT ausdrücklich hergestellt hat. Aber er kann als Anwalt des Klägers das Gericht nicht ANWEISEN, die Sache dem BVerfG vorzulegen, das zu tun oder nicht ist Ermessen des Gerichts!
Falls das Urteil mit DIESEN Aussagen in die nächste Instanz geht, ist das wertvoller als wenn ein einfaches LG das tut.
@some1
"Das Landgericht Stuttgart schreibt: Sofern in der Rechtsliteratur „Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der hier in Rede stehenden Maßnahme“ geltend gemacht würden und dabei ein Verstoß gegen Artikel 80 des Grundgesetzes angemahnt werde, könne „man diese Auffassung durchaus teilen“."
Daraus interpretiere ich, daß die Klage genau das eben nicht gemacht hat.
Wir haben es in der Vergangenheit immer wieder gesehen. Mal gibt es Richter, da kommt eine Klage mit z.B. 10 Punkten, und das Urteil lautet Punkt 1 (formaljuristische Gründe): stattgegeben. Auf den Rest muß gar nicht mehr eingegangen werden.
Und ein anderer Richter nimmt sich alle 10 Punkte vor und zeigt im Detail, daß sie alle gute Gründe sind, der Klage stattzugeben (z.B. Weimar). Solch ein Urteil wiegt dann wesentlich mehr und ist auch in der Berufung schwerer zu kippen. Ich glaube dieser war einer der fleißigeren Richter, der damit einen Hinweis geben wollte, wie man aus seiner Sicht vorgehen sollte.
@Jo
Das ist schon richtig, Richter und Anwälte sind höchst unterschiedlich, auch nicht alle gleich gut bzw. in jedem Fall gleichermaßen auf Zack…
Grundsätzlich aber denke ich, dass Recht insgesamt seit geraumer Zeit schon ein Positivismusproblem hat. Die Regierung war ausgesprochen emsig darin, sich selbst die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, bzw. die waren von langer Hand vorbereitet, so plötzlich, wie die kurz nach dem ersten Lockdown zur Abstimmung standen. Es genügt nun mal, formal die Spielregeln einzuhalten, und der Schritt, sie nach deren Verfassungsmäßigkeit zu hinterfragen, ist für Gerichte bislang selten erforderlich gewesen, also ungewohnt und – richtig – aufwändig.
Ich bin weit davon entfernt, die komplette Judikative verteidigen zu wollen, rechne es jedoch derzeit jedem, der sich mit der undankbaren Sache auseinandersetzt oder sich gar engagiert, hoch an. Härting ist eigentlich ein bekannter und in der Wolle gefärbter IT-Rechtler, den aber die Coronageschehnisse so sehr empören, dass er sich auch auf diesem Feld engagiert. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass man seine Klage hätte besser formulieren können … was wir beide aber nicht wissen.