Polizei beendet Feier in Arztpraxis – Frau beißt Beamtin in Finger

Es han­delt sich hier nicht um die Meldung der "Südwest Presse" vom 4.8.2019.

»Mann beißt Hund und Polizistin
Rottweil (! AA]. Am Freitagabend haben zwei reni­ten­te Personen am Rande des Ferienzauber-Festgeländes am Wasserturm die Polizei beschäf­tigt. Das geht aus einem Bericht des Polizeipräsidiums Tuttlingen hervor…

Der 28-Jährige woll­te zunächst flüch­ten, wur­de dann aber von einem Diensthund gestoppt. Um sich selbst zu befrei­en, biss der Mann den Hund. Auch eine Polizistin biss er in den Finger. Während der 28-Jährige auf­grund sei­ner zu ver­bü­ßen­den Haftstrafe in eine Justizanstalt gebracht wur­de, wur­de die Frau in Polizeigewahrsam genom­men.«

Sondern um eine auf rp-online.de mit obi­gem Titel. Dort steht:

»Die Polizei hat in Essen eine Weihnachtsfeier in einer Arztpraxis auf­ge­löst. Bei der Kontrolle habe ein Partygast sogar einer Beamtin in den Finger gebis­sen, teil­te die Polizei am Sonntag mit. Die Feier war zunächst einem Anwohner durch ein geöff­ne­tes Fenster auf­ge­fal­len, als sich in der Praxis ein Mann und vier Frauen ohne Mund-Nasen-Schutz aus fünf ver­schie­de­nen Haushalten auf­hiel­ten. Es habe „lau­te Musik, dazu Partylärm mit sin­gen­den und tan­zen­den Gästen“ gege­ben, hieß es. Der 35-jäh­ri­ge Arzt habe schließ­lich erklärt, dass es der letz­te Arbeitstag gewe­sen sei und „er sei­ne Angestellten nach einem schwe­ren Jahr mit einer klei­nen Feier habe beloh­nen wollen“.

Wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln been­de­ten die Beamten dann die Feier. Der Arzt und eine 26-jäh­ri­ge Frau zwei­fel­ten die Rechtmäßigkeit der Maßnahme aller­dings laut­stark an, hieß es. Als die Einsatzkräfte sie nach ihren Ausweisen durch­such­ten, hät­ten sie Widerstand geleis­tet und die Frau habe die Beamtin gebis­sen.«

3 Antworten auf „Polizei beendet Feier in Arztpraxis – Frau beißt Beamtin in Finger“

  1. Artikel 8 Grundgesetz:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu versammeln.
    (2) Für Versammlungen unter frei­em Himmel kann die­ses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Mit wel­chem Recht maßen es sich gewis­sen­lo­se Büttel eines jeg­li­che Hemmung ver­lo­ren haben­den, zuneh­mend faschis­tisch agie­ren­den Staates an, pri­va­te Versammlungen zu stö­ren? Das ist Hausfriedensbruch nach § 123 StGB; die­se Leute hat­ten also jedes Recht, Widerstand in Form von Notwehr zu leisten.

    1. Ordnung durch Verordnung… man fühlt sich schon wie bei Krieg der Sterne… und das habe ich immer schon für ein Märchen gehalten.

  2. Wenn ich das rich­tig ver­stan­den habe, waren die 4 Frauen sei­ne Arzthelferinnen, mit denen er jeden Tag zusam­men in sei­ner Praxis arbeitet.
    Wir leben in Absurdistan und die Büttel sind so dumm, wie immer und überall.

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