Um das Folgende zu verstehen, muß man etwas ausholen. Denn in diesem Verfahren geht es nur mittelbar um das Promotions-Verfahren von Christian Drosten. Vordergründig handelt es sich um einen Rechtsstreit zwischen Dr. Markus Kühbacher und Dr. Stefan Weber. Kühbacher recherchiert zur Drosten-Dissertation seit über einem Jahr und ist überzeugt: Drosten trägt den "Dr. med." zu Unrecht. Der Hauptgrund dafür sei, daß die Dissertation erst auf öffentlichen Druck im Jahr 2020 veröffentlicht wurde. Zwingend vorgeschrieben durch die Promotionsordnung ist dagegen, dies innerhalb eines Jahres nach Abschluß der mündlichen Prüfung zu tun. Die Prüfung fand nach Aussage der Goethe-Universität am Samstag, dem 22.3.2003 statt. "Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte", heißt es eindeutig in der Promotionsordnung. „Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation: Kühbacher lehnt Vorsitzenden Richter ab“ weiterlesen
Drosten-Dissertation: Wird er entlastet?
Die Dissertation von Christian Drosten wurde 2020 veröffentlicht. Sie soll allerdings 2003 entstanden sein. Zahllose Ungereimtheiten finden sich in den Stellungnahmen der Goethe-Universität zu diesem Thema. Kann es sein, daß einige Widersprüche sich auflösen lassen?
Die bei Abgabe der Dissertationsschrift gültige Promotionsordnung legte Regeln fest, wie Titelblatt und "Schriftliche Erklärung" zu gestalten sind. An mehreren Stellen weicht Drosten davon ab. So gibt es den Begriff "Inaugural-Dissertation" dort nicht, ebenso wenig eine "Ehrenwörtliche Erklärung". Eine auf Seite 2 vorgenommene Auflistung der Prüfer entspricht auch nicht den Vorgaben. „Drosten-Dissertation: Wird er entlastet?“ weiterlesen
Herr Drosten, wie wäre es?
»Wegen Plagiaten in der Doktorarbeit
Franziska Giffey als Familienministerin zurückgetreten«
Soeben gemeldet.
Aus besseren Zeiten:

Kühbacher stichelt weiter in Sachen Drosten-Dissertation
Heute in einer Mail an der Pressesprecher der Goethe-Universität:
„Kühbacher stichelt weiter in Sachen Drosten-Dissertation“ weiterlesen
Kühbacher piesackt Drosten
Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht
Langsam kommt Bewegung in diesen "Nebenkriegsschauplatz" um die Dissertation von Christian Drosten. Auf vienna.at ist am 29.4. zu lesen:

„Streit um Drosten-Dissertation kommt vor Gericht“ weiterlesen
Wer ist Christian Drosten – und wie viele?
kreiszeitung.de mit Sitz in 28857 Syke gelingt es am 31.3. weder, diese Frage zu beantworten noch erst recht, die Zweifel am PCR-Test auszuräumen. Dabei hat die Redaktion extra bei der WHO nachgefragt, sagt sie:
»Die Weltgesundheitsorganisation hat an der Aussagekraft der PCR-Methode keine Zweifel: „Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäß verwendete PCR-Tests für ein hochverlässliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten“, teilte die WHO auf Anfrage mit. Auch das in Deutschland für Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut bezeichnet die PCR-Methode dabei im Zusammenhang mit dem Coronavirus als „Goldstandard für die Diagnostik“.
2002: Corona-Experten Drosten reicht Dissertation ein
Ebenso nachgewiesen ist der Doktortitel des Berliner Virologen Christian Drosten, einem der führenden internationalen Experten für Sars-Coronaviren. Um zum Doktor für Humanmedizin zu werden, hat Christian Drosten 2002 seine Dissertation laut der Universität Frankfurt eingereicht, veröffentlicht wurde sie 2003.
So schnell kann's gehen in Alfeld
Ich bin immer interessiert, wenn es um Berichterstattung über den Vorwurf falscher Doktortitel geht. Bei Frau Giffey plätschert das seit vielen Monaten vor sich hin, über Herrn Drosten hat noch kein einziges Blatt berichtet. Um so erstaunlicher ist die Eile, mit der man in Niedersachsen bei einem solchen Verdacht vorgeht.


Ob es damit zusammenhängt?

Alles nur Science-Fiction?
Interessanter als das Outfit ist der abgebildete "Lebenslauf".

Drosten-Dissertation: Neues zum Nebenkriegsschauplatz
In Ergänzung zu Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz? und hoffentlich als Beitrag zur Klärung hier die Darstellung von Dr. Kühbacher:
»Sehr geehrter Herr Dr. Aschmoneit,
hiermit sende ich Ihnen meine Gegendarstellung zu den Ausführungen des Herrn Doz. Dr. Stefan Weber, die in Ihrem Blogbeitrag „Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?“ veröffentlicht worden sind.
Dass Herrn Doz. Dr. Weber meine Klageschrift vom Landgericht Stuttgart noch nicht zugestellt worden ist, obwohl die Klageschrift gemäß § 271 Abs. 1 ZPO unverzüglich zuzustellen ist, wird seine Gründe haben. Einer Übersetzung der Klageschrift bedarf es bei dieser Auslandszustellung in Salzburg jedenfalls nicht. Was Gegenstand der Klage ist, dürfte Herr Dr. Weber aber sehr wohl wissen, denn er hat ja auf das Abmahnschreiben meines Anwalts reagiert.
In Bezug auf die nunmehr von ihm geäußerte Behauptung, dass ich „Fake News“ verbreiten würde, weil ich ja vielerorts behauptet hätte, Herr Drosten würde seinen Doktorgrad zu Unrecht führen, erkläre ich hiermit, dass ich keine „Fake News“ hinsichtlich meines tatsächlich mehrfach geäußerten Vorwurfs, dass Herr Drosten seinen Doktorgrad zu Unrecht führt, verbreitet habe. Alle von mir in Bezug auf diesen Vorwurf geäußerten Tatsachenbehauptungen sind wahr.
Im Kern dürfte es um die von mir behauptete Tatsache gehen, dass Herr Drosten die in § 12 Abs. 4 der hier maßgeblichen Promotionsordnung genannte Frist zur Veröffentlichung seiner Dissertation schuldhaft versäumt hat. Die seitens der Goethe-Universität Frankfurt am Main aufgestellte Behauptung, dass seine Dissertation in den Jahren 2000 und 2001 in drei vermeintlichen „Teilaufsätzen“ veröffentlicht worden sei, ist unwahr.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Doz. Dr. Weber zunächst einmal auffordern, die Stellen in der Dissertation zu benennen, die in Auszügen in dem dreiseitigen Konferenzbeitrag veröffentlicht worden sein sollen, der in der Pressemitteilung der Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 15. Oktober 2020 genannt wird: Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safety in blood transfusion. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257–9.
Ein solcher Textvergleich dürfte eindeutig zum Methodenrepertoire eines Sachverständigen für Plagiatsprüfung zählen.
Ferner möge Herr Doz. Dr. Weber sich zu der folgenden Frage äußern: Warum wurde das wichtigste Ergebnis der Doktorarbeit, welches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation aufgeführt wird:
„Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV‑1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären.“,
in keinem der drei vermeintlichen „Teilaufsätze“ veröffentlicht, sondern in zwei anderen Publikationen, die erst Monate nach Einreichung der Dissertation veröffentlicht worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kühbacher«
Was wie ein eitler Streit zweier Wissenschaftler klingen mag, hat die hanebüchenen Widersprüche in den Aussagen der Goethe-Universität zum Promotionsverfahren von Christian Drosten zum Hintergrund.
Siehe dazu neben zahlreichen anderen Beiträgen:
Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…
Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?
Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: Weitere Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: dritter Gutachter, Habilitation, kumulative Diss.
Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins
Drosten-Dissertation: Wird das jetzt ein Krimi?
"Wasserschaden" verhinderte Zugang zu Drosten-Dissertation
Drosten-Dissertation: Ist das pingelig?