Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation: Kühbacher lehnt Vorsitzenden Richter ab

Um das Folgende zu ver­ste­hen, muß man etwas aus­ho­len. Denn in die­sem Verfahren geht es nur mit­tel­bar um das Promotions-Verfahren von Christian Drosten. Vordergründig han­delt es sich um einen Rechtsstreit zwi­schen Dr. Markus Kühbacher und Dr. Stefan Weber. Kühbacher recher­chiert zur Drosten-Dissertation seit über einem Jahr und ist über­zeugt: Drosten trägt den "Dr. med." zu Unrecht. Der Hauptgrund dafür sei, daß die Dissertation erst auf öffent­li­chen Druck im Jahr 2020 ver­öf­fent­licht wur­de. Zwingend vor­ge­schrie­ben durch die Promotionsordnung ist dage­gen, dies inner­halb eines Jahres nach Abschluß der münd­li­chen Prüfung zu tun. Die Prüfung fand nach Aussage der Goethe-Universität am Samstag, dem 22.3.2003 statt. "Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte", heißt es ein­deu­tig in der Promotionsordnung. „Prozeß in Sachen Drosten-Dissertation: Kühbacher lehnt Vorsitzenden Richter ab“ weiterlesen

Drosten-Dissertation: Wird er entlastet?

Die Dissertation von Christian Drosten wur­de 2020 ver­öf­fent­licht. Sie soll aller­dings 2003 ent­stan­den sein. Zahllose Ungereimtheiten fin­den sich in den Stellungnahmen der Goethe-Universität zu die­sem Thema. Kann es sein, daß eini­ge Widersprüche sich auf­lö­sen lassen?

Die bei Abgabe der Dissertationsschrift gül­ti­ge Promotionsordnung leg­te Regeln fest, wie Titelblatt und "Schriftliche Erklärung" zu gestal­ten sind. An meh­re­ren Stellen weicht Drosten davon ab. So gibt es den Begriff "Inaugural-Dissertation" dort nicht, eben­so wenig eine "Ehrenwörtliche Erklärung". Eine auf Seite 2 vor­ge­nom­me­ne Auflistung der Prüfer ent­spricht auch nicht den Vorgaben. „Drosten-Dissertation: Wird er ent­las­tet?“ weiterlesen

Wer ist Christian Drosten – und wie viele?

kreiszeitung.de mit Sitz in 28857 Syke gelingt es am 31.3. weder, die­se Frage zu beant­wor­ten noch erst recht, die Zweifel am PCR-Test aus­zu­räu­men. Dabei hat die Redaktion extra bei der WHO nach­ge­fragt, sagt sie:

»Die Weltgesundheitsorganisation hat an der Aussagekraft der PCR-Methode kei­ne Zweifel: „Wir möch­ten bekräf­ti­gen, dass wir ord­nungs­ge­mäß ver­wen­de­te PCR-Tests für ein hoch­ver­läss­li­ches Instrument zur Diagnose von Covid-19 hal­ten“, teil­te die WHO auf Anfrage mit. Auch das in Deutschland für Infektionskrankheiten zustän­di­ge Robert Koch-Institut bezeich­net die PCR-Methode dabei im Zusammenhang mit dem Coronavirus als „Goldstandard für die Diagnostik“.

2002: Corona-Experten Drosten reicht Dissertation ein

Ebenso nach­ge­wie­sen ist der Doktortitel des Berliner Virologen Christian Drosten, einem der füh­ren­den inter­na­tio­na­len Experten für Sars-Coronaviren. Um zum Doktor für Humanmedizin zu wer­den, hat Christian Drosten 2002 sei­ne Dissertation laut der Universität Frankfurt ein­ge­reicht, ver­öf­fent­licht wur­de sie 2003.

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So schnell kann's gehen in Alfeld

Ich bin immer inter­es­siert, wenn es um Berichterstattung über den Vorwurf fal­scher Doktortitel geht. Bei Frau Giffey plät­schert das seit vie­len Monaten vor sich hin, über Herrn Drosten hat noch kein ein­zi­ges Blatt berich­tet. Um so erstaun­li­cher ist die Eile, mit der man in Niedersachsen bei einem sol­chen Verdacht vorgeht.

alfelder-zeitung.de (24.3.)
goettinger-tageblatt.de (23.3.)

Ob es damit zusammenhängt?

alfelder-zeitung.de (11.3.)

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Drosten-Dissertation: Neues zum Nebenkriegsschauplatz

In Ergänzung zu Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz? und hof­fent­lich als Beitrag zur Klärung hier die Darstellung von Dr. Kühbacher:

»Sehr geehr­ter Herr Dr. Aschmoneit,

hier­mit sen­de ich Ihnen mei­ne Gegendarstellung zu den Ausführungen des Herrn Doz. Dr. Stefan Weber, die in Ihrem Blogbeitrag „Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?“ ver­öf­fent­licht wor­den sind.

Dass Herrn Doz. Dr. Weber mei­ne Klageschrift vom Landgericht Stuttgart noch nicht zuge­stellt wor­den ist, obwohl die Klageschrift gemäß § 271 Abs. 1 ZPO unver­züg­lich zuzu­stel­len ist, wird sei­ne Gründe haben. Einer Übersetzung der Klageschrift bedarf es bei die­ser Auslandszustellung in Salzburg jeden­falls nicht. Was Gegenstand der Klage ist, dürf­te Herr Dr. Weber aber sehr wohl wis­sen, denn er hat ja auf das Abmahnschreiben mei­nes Anwalts reagiert. 

In Bezug auf die nun­mehr von ihm geäu­ßer­te Behauptung, dass ich „Fake News“ ver­brei­ten wür­de, weil ich ja vie­ler­orts behaup­tet hät­te, Herr Drosten wür­de sei­nen Doktorgrad zu Unrecht füh­ren, erklä­re ich hier­mit, dass ich kei­ne „Fake News“ hin­sicht­lich mei­nes tat­säch­lich mehr­fach geäu­ßer­ten Vorwurfs, dass Herr Drosten sei­nen Doktorgrad zu Unrecht führt, ver­brei­tet habe. Alle von mir in Bezug auf die­sen Vorwurf geäu­ßer­ten Tatsachenbehauptungen sind wahr.

Im Kern dürf­te es um die von mir behaup­te­te Tatsache gehen, dass Herr Drosten die in § 12 Abs. 4 der hier maß­geb­li­chen Promotionsordnung genann­te Frist zur Veröffentlichung sei­ner Dissertation schuld­haft ver­säumt hat. Die sei­tens der Goethe-Universität Frankfurt am Main auf­ge­stell­te Behauptung, dass sei­ne Dissertation in den Jahren 2000 und 2001 in drei ver­meint­li­chen „Teilaufsätzen“ ver­öf­fent­licht wor­den sei, ist unwahr.

In die­sem Zusammenhang möch­te ich Herrn Doz. Dr. Weber zunächst ein­mal auf­for­dern, die Stellen in der Dissertation zu benen­nen, die in Auszügen in dem drei­sei­ti­gen Konferenzbeitrag ver­öf­fent­licht wor­den sein sol­len, der in der Pressemitteilung der Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 15. Oktober 2020 genannt wird: Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safe­ty in blood trans­fu­si­on. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257–9.

Ein sol­cher Textvergleich dürf­te ein­deu­tig zum Methodenrepertoire eines Sachverständigen für Plagiatsprüfung zählen.

Ferner möge Herr Doz. Dr. Weber sich zu der fol­gen­den Frage äußern: Warum wur­de das wich­tigs­te Ergebnis der Doktorarbeit, wel­ches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation auf­ge­führt wird:

„Bisher wur­den sechs HBV-posi­ti­ve und zwei HIV‑1 posi­ti­ve Blutspenden iden­ti­fi­ziert, die bei allei­ni­ger sero­lo­gi­scher Testung zur Transfusion frei­ge­ge­ben wor­den wären.“,

in kei­nem der drei ver­meint­li­chen „Teilaufsätze“ ver­öf­fent­licht, son­dern in zwei ande­ren Publikationen, die erst Monate nach Einreichung der Dissertation ver­öf­fent­licht wor­den sind?

Mit freund­li­chen Grüßen

Markus Kühbacher«

Was wie ein eit­ler Streit zwei­er Wissenschaftler klin­gen mag, hat die hane­bü­che­nen Widersprüche in den Aussagen der Goethe-Universität zum Promotionsverfahren von Christian Drosten zum Hintergrund.

Siehe dazu neben zahl­rei­chen ande­ren Beiträgen:

Pressesprecher der Goethe-Universität kün­di­gungs­reif?Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…
Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?
Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: Weitere Merkwürdigkeiten
Drosten-Dissertation: drit­ter Gutachter, Habilitation, kumu­la­ti­ve Diss.
Drosten-Dissertation: Dementi der Goethe-Uni ist keins
Drosten-Dissertation: Wird das jetzt ein Krimi?
"Wasserschaden" ver­hin­der­te Zugang zu Drosten-Dissertation
Drosten-Dissertation: Ist das pingelig?