In Ergänzung zu Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz? und hoffentlich als Beitrag zur Klärung hier die Darstellung von Dr. Kühbacher:
»Sehr geehrter Herr Dr. Aschmoneit,
hiermit sende ich Ihnen meine Gegendarstellung zu den Ausführungen des Herrn Doz. Dr. Stefan Weber, die in Ihrem Blogbeitrag „Drosten-Dissertation: Prozeß um Nebenkriegsschauplatz?“ veröffentlicht worden sind.
Dass Herrn Doz. Dr. Weber meine Klageschrift vom Landgericht Stuttgart noch nicht zugestellt worden ist, obwohl die Klageschrift gemäß § 271 Abs. 1 ZPO unverzüglich zuzustellen ist, wird seine Gründe haben. Einer Übersetzung der Klageschrift bedarf es bei dieser Auslandszustellung in Salzburg jedenfalls nicht. Was Gegenstand der Klage ist, dürfte Herr Dr. Weber aber sehr wohl wissen, denn er hat ja auf das Abmahnschreiben meines Anwalts reagiert.
In Bezug auf die nunmehr von ihm geäußerte Behauptung, dass ich „Fake News“ verbreiten würde, weil ich ja vielerorts behauptet hätte, Herr Drosten würde seinen Doktorgrad zu Unrecht führen, erkläre ich hiermit, dass ich keine „Fake News“ hinsichtlich meines tatsächlich mehrfach geäußerten Vorwurfs, dass Herr Drosten seinen Doktorgrad zu Unrecht führt, verbreitet habe. Alle von mir in Bezug auf diesen Vorwurf geäußerten Tatsachenbehauptungen sind wahr.
Im Kern dürfte es um die von mir behauptete Tatsache gehen, dass Herr Drosten die in § 12 Abs. 4 der hier maßgeblichen Promotionsordnung genannte Frist zur Veröffentlichung seiner Dissertation schuldhaft versäumt hat. Die seitens der Goethe-Universität Frankfurt am Main aufgestellte Behauptung, dass seine Dissertation in den Jahren 2000 und 2001 in drei vermeintlichen „Teilaufsätzen“ veröffentlicht worden sei, ist unwahr.
In diesem Zusammenhang möchte ich Herrn Doz. Dr. Weber zunächst einmal auffordern, die Stellen in der Dissertation zu benennen, die in Auszügen in dem dreiseitigen Konferenzbeitrag veröffentlicht worden sein sollen, der in der Pressemitteilung der Goethe-Universität Frankfurt am Main vom 15. Oktober 2020 genannt wird: Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safety in blood transfusion. Vox Sang 2000; 78 Suppl 2:257–9.
Ein solcher Textvergleich dürfte eindeutig zum Methodenrepertoire eines Sachverständigen für Plagiatsprüfung zählen.
Ferner möge Herr Doz. Dr. Weber sich zu der folgenden Frage äußern: Warum wurde das wichtigste Ergebnis der Doktorarbeit, welches in der Zusammenfassung auf Seite 103 der Dissertation aufgeführt wird:
„Bisher wurden sechs HBV-positive und zwei HIV‑1 positive Blutspenden identifiziert, die bei alleiniger serologischer Testung zur Transfusion freigegeben worden wären.“,
in keinem der drei vermeintlichen „Teilaufsätze“ veröffentlicht, sondern in zwei anderen Publikationen, die erst Monate nach Einreichung der Dissertation veröffentlicht worden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kühbacher«
Was wie ein eitler Streit zweier Wissenschaftler klingen mag, hat die hanebüchenen Widersprüche in den Aussagen der Goethe-Universität zum Promotionsverfahren von Christian Drosten zum Hintergrund.
Siehe dazu neben zahlreichen anderen Beiträgen:
Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?Wenn dpa Fakten zur Drosten-Dissertation checkt…
Wie war das noch… mit der Veröffentlichung der Dissertation von Christian Drosten?
Drosten-Dissertation: Noch mehr Merkwürdigkeiten
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