mdr.de meldet am 22.1.:
»Die Staatsanwaltschaft Erfurt geht gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht einen Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingelegt, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen.
Damit will die Staatsanwaltschaft erreichen, dass das Urteil mit den ihm zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und an einen anderen Richter zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen wird.
Urteil: Kontaktverbot verstößt gegen Menschenwürde
Das Amtsgericht hatte am 11. Januar in einem Bußgeldverfahren die Kontaktverbote wegen der Corona-Pandemie als verfassungswidrig bezeichnet.
Dessen damalige Anordnung sei verfassungswidrig gewesen, weil das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine solche weitreichende Regelung wie ein Kontaktverbot sei, so die Urteilsbegründung. Die Anordnung des Kontaktsverbotes habe gegen die Menschenwürde verstoßen und sei nicht verhältnismäßig gewesen.
Noch keine einheitliche Rechtsprechung
Staatsanwaltschafts-Sprecher Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei "zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen". Dies sei umso mehr geboten, da die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.
Hintergrund des Verfahrens in Weimar war ein Bußgeldbescheid über 200 Euro, der im Herbst des vergangenen Jahres gegen einen Mann aus Weimar verhängt wurde. Der Mann hatte Ende April 2020 zusammen mit sieben weiteren Personen im Hof eines Hauses Geburtstag gefeiert und somit gegen die damals geltenden Kontaktauflagen verstoßen. Diese erlaubte lediglich das Zusammensein von Angehörigen zweier Haushalte.«
Das Urteil kann hier eingesehen werden.
Das war doch nicht anders zu erwarten! Die Staatsanwaltschaft ist gem. GVG §§ 146, 147 weisungsgebunden. Das ist ja auch der Grund dafür, daß int. Haftbefehle der deutsche Staatsanwaltschaft nicht anerkannt – Status Bananenrepublik – werden.
Richtig. STA ist Exekutive, nicht Judikative. Keine saubere Gewaltenteilung.
Wieso wird hier nicht Mal die Tatsache ins Feld geführt daß alle Gerichtsbarkeit aufgrund eines nicht existenten souveränen Staates der BRD null und nichtig, ja sogar illegal sind und somit ohne jede Haltbarkeit
Sie hören sich fast schon so an, als hießen Sie mit Vornamen Julius. Untote Ideologien und deren lebende Protagonisten bringen nicht nur keine Lösung in der derzeitigen Problemlage sondern verschärfen sie geradezu.
So ein Reichsbürger-Quark. Wenn man diesen Reichsbürgenr in die Augen schaut, sieht man (Zitat): "Das Licht ist an, aber niemand zu Hause"
Die Thüringer und ihr Höcke-Trauma. Und dann auch noch komische Rechtsanwältinnen …
https://www.mdr.de/thueringen/fakenews-pflegeheim-impfen-corona-kampagne-100.html
Was soll man da sagen? Honecker wäre stolz auf seine Leute …
War ja klar. Was nicht zur vorgebeteten Richtung passt, wird schlecht gemacht. Irgendwann muss ja das Bundesverfassungsgericht ran.
Weiß eigentlich jemand, was aus der Richter-Einlassung geworden ist?
https://corodok.com/deutscher-richter-verfassungsbeschwerde/
@Boris
Das BVerfG ist vollkommen frei in der Entscheidung, wann und ob sie eine Verfassungsbeschwerde annehmen und ob sie die Ablehnung überhaupt mit einer Begründung zu versehen geruhen.
Ein paar zielführende, wenn auch nicht ermutigende Informationen finden Sie hier:
Seit 2012 bewegte sich die Anzahl der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerden zwischen 5.000 und 6.000 pro Jahr. Von den Nichtannahmebeschlüssen werden etwa 200 bis 300 mit einer Begründung versehen. Mit einer sogenannten Tenorbegründung, einem knappen Hinweis zur Unzulässigkeit oder Unbegründetheit, wurden in den vergangenen Jahren jährlich etwa 600 Nichtannahmen versehen, in den Jahren 2012–2014 waren es allerdings noch über 1.000. Ganz ohne Begründung bleiben schließlich über 4.500 Beschwerden jedes Jahr, also jeweils um die 80 Prozent der eingegangen Verfahren.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/#:~:text=Die%20eigenen%20Statistiken%20des%20BVerfG,neu%20eingegangen%20waren%205.784%20Verfassungsbeschwerden.
@ some1
Ja, formal ist das BVG frei in seinen Entscheidungen.
Durch die Besetzung der Richterposten im BVG ist aber sichergestellt, dass sie sich freiwillig für die politisch gewünschte Richtung entscheiden.
Der Lobbyist, der momentan den Vorsitzenden Richter im BVG spielt, hat in seinem bisherigen Werdegang seine diesbezügliche zuverlässige Erpressbarkeit sichergestellt und entscheidet jetzt wie erwartet.
Oder was schätzen Sie, weshalb das BVG das Demonstrationsrecht aufgehoben hat?
GVG § 146, 147
Anschauen.
Das ist nicht "staatsanwaltschaftlich", sondern politisch; dem Völkerrecht nach unzulässig, der gesamten davon abgeleiteten restlichen Verfassung nach ebenfalls unzulässig; "beansprucht" wird diese enorme konzernpolitische Kriminalität.durch die ebenfalls mit Völkerrecht und mit der davon abgeleiteten gesamten Verfassung kollidierenden, aus dem superapokalyptischen deutschen Superimperialwesen stammenden, mental und charakterlich rückständigen Relikt der Absurdität der imperialelitaristischen Indemnität im somit – wie ebenfalls GVG § 146,147 – unverzüglich zu korrigierenden Artikel 46 GG – "grundsätzliche Straffreiheit" fur deutsche Abgeordnete der höchsten Ebene – und wie gesagt, dies völkerrechtswidrig wie verfassungswidrig.
Das ganze ist nicht nur eine bloße Meinungsverschiedenheit, sondern Krieg absolutistischer Monarchisten gegen liberalen Protestantismus.
In diesem Blog lerne ich viel- danke an alle Beteiligte!
Das Thema, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, ist wohl auch schon älter:
10.08.2015 | BundesvorstandPressemitteilung
Staatsanwälte sind nicht unabhängig
Es ist Zeit für eine grundlegende Reform der Justiz. Eine Reform kann sich jedoch nicht auf die Abschaffung des äußeren Weisungsrechts beschränken. https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/staatsanwaelte-sind-nicht-unabhaengig-413
es ist erstaunlich, dass ein Richter sich so tief in die Materie einarbeitete. um ein derartig fundiertes Urteil zu sprechen! Welcher andere Richter hat den Mut und die Beweise, diese ermittelten Sachverhalte zu widerlegen? Schließlich ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die über das Urteil hinaus viele weitere Grundrechtsverstöße benennt und nachweist?
@some1 22. Januar 2021 um 22:36 Uhr
Herzlichen Dank für dieses Sahnestück dreister verlogener Propaganda:
https://www.mdr.de/thueringen/fakenews-pflegeheim-impfen-corona-kampagne-100.html
Dabei ist Frau Fischer, falls die Mails von ihr waren, doch ein Musterbeispiel für Zurückhaltung. Es fehlt doch die Frettchenfrage:
https://www.weltexperiment.com/20891.html#frettchen
In diesen Zeiten nimmt man nichts per face-value. Aber für mich wäre das Grund genug sofort die Impfung mit diesem unerprobten Mittel auszusetzen. Um Zeit für die unabweisbar nötige Forschung zu bekommen.
9.2.21, "GENIEßT DIE NEUE NORMALITÄT – Performance in Weimar"
https://www.youtube.com/watch?v=lSVmQj8uU60
Na, die intelligenten Deutschen werden endlich wach