"Welt": Bundestag schaufelt sich sein eigenes Grab

Während die gän­gi­ge Erzählung ist, nur Schwurbler, Esoteriker und Rechtsradikale plan­ten für Mittwoch den Protest gegen das "Bevölkerungsschutzgesetz", ist in der Welt von einem "Schlag ins Gesicht der par­la­men­ta­ri­schen Demokratie" zu lesen.

»Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers kom­men­tier­te zu den Lockdowns im Frühjahr, „dass der mas­sivs­te kol­lek­ti­ve Grundrechtseingriff in der Geschichte der Bundesrepublik ohne ange­mes­se­ne gesetz­li­che Grundlage erfol­gen kann, weil er in der Sache rich­tig ist, die­se Einsicht könn­te das Legalitätsverständnis in einer Weise erschüt­tern wie kaum ein Ereignis seit dem preu­ßi­schen Verfassungskonflikt, als sich die mon­ar­chi­sche Exekutive das Budgetrecht nahm und damit das Rechtsverständnis noch der Weimarer Republik nach­hal­tig präg­te. Dies gilt umso mehr, wenn vom Parlament – anders als damals – kein ernst­haf­ter Versuch unter­nom­men wird, die­sen Zustand zu korrigieren.“

Diesen Versuch unter­nimmt nun das Parlament am 18. November 2020. Aber ist es ein ernst­haf­ter Versuch?

Nein. Was die Regierungskoalition hier vor­stellt, ist eine Gesetzesfarce. Eine eili­ge Flickschusterei mit weit­rei­chen­den Folgen. Es ist ein Copy-and-pas­te der bis­he­ri­gen Regulierungsfantasien in Gesetzesform und damit ein Schlag ins Gesicht der par­la­men­ta­ri­schen Demokratie…

Die gesam­te Konstruktion steht von Anfang an auf wacke­li­gen Füßen. Und es bleibt bei dem Befund, den der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg in einem Gutachten für den Bundestag stellte:

„Das recht­li­che Problem besteht aber im Kern dar­in, dass die Feststellung der ‚epi­de­mi­schen Notlage‘ ein ver­fas­sungs­recht­lich hoch­gra­dig pro­ble­ma­ti­sches Ausnahmerecht aus­löst und ihre dau­er­haf­te Aufrechterhaltung den fata­len Anschein eines ver­fas­sungs­recht­lich nicht vor­ge­se­he­nen Ausnahmezustands setzt."

Hinter die Generalklausel des § 28 wird nun ein­fach zusätz­lich ein neu­er § 28a Abs. 1 IfSG ein­ge­führt, mit einer nicht abschlie­ßen­den Aufzählung von Zwangsmaßnahmen und Verboten, wie wir sie spä­tes­tens seit dem 1. November ken­nen und wel­che die Regierungsspitzen in einem infor­mel­len, intrans­pa­ren­ten Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlos­sen haben: die Untersagung und Beschränkung von Kultur‑, Freizeit‑, Sportveranstaltungen, die Schließung von Restaurants, sowie Übernachtungs‑, Ausgangs‑, Reise‑, Alkoholverbote und vie­les mehr…

Das Grundgesetz setzt vor­aus, dass aus der gesetz­li­chen Ermächtigungsgrundlage „Inhalt, Zweck und Ausmaß“ der Rechtsverordnung erkenn­bar sein muss. Das Gesetz in der jet­zi­gen Form ist eine Wundertüte. Eine Blankovollmacht für ein Verordnungsregime des Bundesgesundheitsministers. Je tie­fer und brei­ter der Gesetzgeber in die Grundrechte ein­greift, des­to grö­ßer wird der Begründungsaufwand…

Dies sind nur eini­ge Punkte, es gäbe weit­aus mehr: die Frage nach der Einrichtung von Impfzentren, die Frage der star­ren Grenze der 50 Neuinfektionen (gemeint sind posi­ti­ve PCR-Tests) auf 100.000 Einwohner, nach unab­hän­gi­gen Expertengremien, nach einer grund­le­gen­den wis­sen­schaft­li­chen Aufarbeitung der vie­len, in sich wider­sprüch­li­chen Maßnahmen.

Die Politik ver­langt Gehorsam, schafft es aber nicht ein­mal, ein in sich schlüs­si­ges, auf brei­ter Basis ste­hen­des und mit dem Grundgesetz kon­for­mes recht­li­ches Pandemie-Regime vor­zu­stel­len. Sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nennt eini­ge Defizite und Vorbehalte.

Am Wochenende wur­de dar­auf­hin auch etwas nach­ge­bes­sert. Auf eine Befristung der Maßnahmen konn­te sich die Koalition offen­bar eini­gen. Auch sol­len die Länder die Maßnahmen bes­ser begrün­den und eini­ge Begriffe kon­kre­ti­siert wer­den. Auf einen Parlamentsvorbehalt für bestimm­te Maßnahmen konn­te man sich jedoch wohl nicht eini­gen. Das hät­te dem Bundestag die Möglichkeit gege­ben, bestimm­te Maßnahmen nach­träg­lich zu genehmigen.

Das Gesetz wird gera­de in Ausschüssen the­ma­ti­siert, und es ist zu hören, dass nun von­sei­ten der Koalition kurz­fris­tig noch mal zehn Seiten an Änderungen ein­ge­bracht wer­den. Wie Abgeordnete bei einer sol­chen Informationspolitik kor­rekt arbei­ten sol­len, ist ein Rätsel und gibt dem gan­zen Verfahren den Anstrich von eili­gem Dilettantismus. Ein Trauerspiel.

Insgesamt ist dies gera­de die größ­te Prüfung, wel­che die par­la­men­ta­ri­sche Ordnung seit 1949 erlebt. Welten ster­ben nicht mit einem Knall, son­dern mit einem Winseln, wuss­te der Schriftsteller T. S. Eliot. Wenn die­ser Entwurf Gesetz wird, gibt sich die Institution Bundestag selbst auf, sie schau­felt sich ihr eige­nes Grab.«

2 Antworten auf „"Welt": Bundestag schaufelt sich sein eigenes Grab“

  1. Das Original gibt es hier.

    Aber man muß der WELT schon fast Dank dafür aus­spre­chen, daß sie ab und an die Gegenseite zu Wort kom­men läßt. Sonst macht das von den eta­bli­ler­ten Medien fast keines.

    1. Das muß man so kon­sta­tie­ren, auch wenn zumin­dest ich immer etwas Bauchschmerzen dabei bekom­me, wenn doch eher rechts/konservative Medien, wie auch Reitschuster oder Achgut durch­aus hand­fes­te grund­le­gen­de und fak­ten­ba­sier­te, vor allem erkennt­nis­rei­che Beiträge ver­öf­fent­li­chen. Das beruht vor allem auf der Tatsache, dass im Zusammenhang mit die­ser Corona-Angelegenheit die Erinnerung an die Substanz des bür­ger­li­chen Staates wach­ge­ru­fen wird, die im Sinne der Aufklärung einst­mals erkämpf­ten Rechte und Freiheiten. Mir scheint, es gibt eine gewis­se Ähnlichkeit zur 1848er Revolution.
      Die Welt bringt aller­dings auch durch­aus sol­che Fejknjus-Knaller wie diesen:
      https://www.welt.de/regionales/sachsen/article222376566/Querdenken-Akteur-mit-Covid-19-auf-Intensivstation-beatmet.html
      bei dem sich mein Bauchgefühl dann auch bestä­tigt hat:
      https://de.rt.com/inland/110711-fake-news-oder-recherchepanne-medien/
      Ein Paradebeispiel. Und auf­schluss­rei­ches über das Recherchieren für und Herstellen von regie­rungs­af­fi­ner Propaganda fin­det man auch hier:
      https://de.rt.com/programme/derkommentar/110698-wenn-staatsfunk-gegen-staatssender-schimpft-ard-blamiert-sich-gegen-rt/
      Und dass es immer noch mög­lich ist, alle bis­he­ri­gen Maßnahmen und Forderungen nach wei­te­ren Maßnahmen zu top­pen ohne dabei schal­lend belacht zu wer­den, kommt nicht vom Postillon son­dern von wem? Natürlich von "noi­sy brook" wie ich kürz­lich lesen konnte:
      https://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-maybrit-illner-inzidenz-wunsch-dauer-warner-lauterbach-toppt-merkel-noch-bei-lockdown-ansage_id_12788010.html

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