Wie war das noch… mit veruntreuten Forschungsgeldern der Goethe-Uni?

Hier wur­de dar­über berich­tet, daß Prof. Dr. Josef Pfeilschifter, Dekan des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität, als Christian Drosten dort angeb­lich pro­mo­vier­te, Fragen zu des­sen Dissertation nicht beant­wor­ten möch­te. Kooperativer ver­hielt er sich anschei­nend gegen­über der Staatsanwaltschaft, als es 2017/2018 um einen "Untreueskandal um die Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim, eine Tochtergesellschaft der Uniklinik" ging. "Man wer­de die Behörden bei ihrer Ermittlungsarbeit 'voll­um­fäng­lich' unter­stüt­zen", war damals auf fnp.de zu lesen.

echo-online.de berichtete:

»Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermit­telt wegen des Verdachts der Veruntreuung von mehr als einer Million Euro Fördergeld für die Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim. Bei einer Durchsuchung sei­en Akten und elek­tro­ni­sche Datenträger beschlag­nahmt wor­den, sag­te Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Donnerstag auf Anfrage. Zuvor hat­te die "Bild"-Zeitung (Donnerstagausgabe) dar­über berichtet.

Ermittelt wer­de gegen zwei Männer und eine Frau, sag­te Niesen. Dabei han­de­le es sich um einen Politiker, der im Aufsichtsrat sowohl der Frankfurter Universitätsklinik als auch der ange­glie­der­ten Orthopädischen Universitätsklinik sitzt. Außerdem stün­den ein Dekan der Uniklinik und eine 50-Jährige unter Verdacht, die laut "Bild" frü­he­re Geschäftsführerin der Orthopädischen Universitätsklinik ist.

Wie Niesen sag­te, sol­len die Beschuldigten gemein­sam für die Orthopädische Universitätsklinik bestimm­te Fördergelder vom Land Hessen umge­lei­tet haben. Was kon­kret mit dem Geld pas­siert sei, woll­te die Anklagevertreterin am Donnerstag nicht sagen. Auch äußer­te sie sich nicht zu mög­li­chen Geständnissen oder Einlassungen in dem Fall.«

fnp.de war zu entnehmen:

»Ebenfalls unter Verdacht steht der renom­mier­te Arzt Prof. Dr. Josef M. Pfeilschifter, Dekan des Fachbereichs Medizin und Pharmakologe. Auch gegen ihn wird nun staats­an­walt­schaft­lich ermit­telt, sei­ne Büros und Wohnung wur­den durch­sucht. Persönlich erreich­bar war er ges­tern nicht.

Stattdessen bestä­tig­te das Universitätsklinikum in einer schrift­li­chen Stellungnahme „Untersuchungen im Fachbereich Medizin der Goethe-Universität und in der Verwaltung des Universitätsklinikums Frankfurt. Hierbei ging es um die buch­hal­te­ri­sche Behandlung von Forschungs- und Lehrmitteln“. Auch die Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim sei von „den Aufklärungsmaßnahmen der Polizei betrof­fen“, teil­te die Uniklinik mit.«

Auf osthessen-zeitung.de war zu lesen:

» Ermittelt wird unter ande­rem gegen den CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Walter Arnold, der im Aufsichtsrat der Frankfurter Universitätsklinik und der Orthopädischen Uniklinik sitzt…

„Es ist rich­tig. Es gibt dort Ermittlungen der Staatsanwaltschaft“, bestä­tigt Arnold. Für ihn selbst sei das Ganze schon über­ra­schend gekom­men. Dabei betont er ganz klar, dass es bei ihm pri­vat kei­ne Durchsuchungen gege­ben habe. „Ich ver­traue auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden“, so Arnold, der anfügt: „Ich gehe davon aus, dass alle Buchungen kor­rekt sind.“ Nun müss­ten die wei­te­ren Ermittlungen abge­war­tet werden.«

Zwei Jahre spä­ter war auf fr.de zu lesen:

»Uni Frankfurt: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Untreue ein

Der Verdacht, dass Fördermittel zwi­schen Uni und Orthopädischer Uniklinik nicht ord­nungs­ge­mäß ver­teilt wur­den, erhär­tet sich nicht.

Verantwortliche der Frankfurter Universität und der Frankfurter Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim stan­den in Verdacht, Fördergelder des Landes Hessen ver­un­treut zu haben. Jetzt hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahrens gegen die Betroffenen wegen eines feh­len­den hin­rei­chen­den Tatverdachts ein­ge­stellt, teil­te die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

Auslöser für die seit 2016 geführ­ten Ermittlungen war danach eine anony­me Strafanzeige gegen den Dekan des Medizinischen Fachbereiches der Frankfurter Goethe-Universität, die ehe­ma­li­ge kauf­män­ni­sche Geschäftsführerin der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim und eines Mitglieds des Aufsichtsrates der Orthopädischen Klinik und frü­he­ren Landtagsabgeordneten.

Dem Dekan der Uniklinik wur­de vor­ge­wor­fen, in den Jahren 2012 bis 2014 Zuschüsse in Höhe von 1,7 Millionen Euro, die das Land Hessen der Uni für Forschung und Lehre gezahlt und die dort treu­hän­de­risch ver­wal­tet wer­den soll­ten, nicht ord­nungs­ge­mäß an die Orthopädische Universitätsklinik wei­ter­ge­lei­tet zu haben, berich­te­te die Staatsanwaltschaft.

Der ehe­ma­li­gen kauf­män­ni­schen Geschäftsführerin der Orthopädischen Klinik wur­de zu Last gelegt, im August 2016 auf die Geltendmachung der noch nicht erhal­te­nen Landesmittel für die Jahre 2006 bis 2015 in Höhe von über 2,4 Millionen Euro gegen­über der Universität ver­zich­tet zu haben, wodurch ihrer Klinik ein Schaden ent­stan­den sei. Das Mitglied des Aufsichtrates der Orthopädischen Klinik, der drit­te Beschuldigte, habe dabei sei­ne Überwachungspflicht ver­nach­läs­sigt und so die Veruntreuung der Geschäftsführerin mög­lich gemacht.

Die Ermittlungen haben inzwi­schen erge­ben, dass der Dekan der Universität, die Gelder, die nicht von der Orthopädischen Universitätsklinik ver­braucht wur­den, für die Finanzierung von Professuren der Orthopädie an der Goethe-Universität genutzt habe. [So im Original, AA] Dies, so die Staatsanwaltschaft, habe einer Mittelverwendung in der Vergangenheit und der Auslegung des Bewirtschaftungsvermerks durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ent­spro­chen. Der Dekan habe des­halb „zumin­dest sub­jek­tiv“ davon aus­ge­hen kön­nen, dass sei­ne Verwendung der Mittel dadurch gewe­sen sei­en. [So im Original, AA] 

Zudem hät­ten die Ermittlungen gezeigt, dass die Goethe-Uni der Orthopädischen Universitätsklinik alle gel­tend gemach­ten Forderungen für die Jahre 2006 bis 2015 im August 2016 erstat­tet hat­te. Die Orthopädische Uniklinik habe des­halb kei­nen Anspruch auf die Auszahlung wei­te­rer Landesmittel gehabt, teil­te die Staatsanwaltschaft wei­ter mit. Der Forderungsverzicht durch die kauf­män­ni­sche Geschäftsführerin sei des­halb kei­ne Untreuetat gewe­sen und auch der Aufsichtsratsvorsitzende habe dadurch sei­ne Überwachungspflicht nicht ver­nach­läs­sigt.«

Ob Pfeilschifter auch bei den Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Drosten-Dissertation damit durch­kommt, es habe „zumin­dest sub­jek­tiv“ davon aus­ge­hen kön­nen, daß alles in Ordnung war, wird sich zeigen.

(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)

Eine Antwort auf „Wie war das noch… mit veruntreuten Forschungsgeldern der Goethe-Uni?“

  1. Vielleicht wird er gemein­sam mit Drosten bald sub­jek­tiv davon aus­ge­hen kön­nen, dass er dadurch gewe­sen ist.

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